Wegbeschreibung zum Flughafen Stuttgart
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Verkehrsinformationen
Verkehrsinformationen für Ihre Anreise nach Stuttgart
Besonders während der Hauptreisezeiten herrscht reger Verkehr auf den deutschen Autobahnen, dies betrifft natürlich auch die Straßen im Raum Stuttgart. Wir haben hier nützliche Hinweise und Ratschläge zusammengestellt, um Ihnen die Planung Ihrer Anfahrt zu erleichtern und Stress zu vermeiden.
Die Schlüsselachse A8
Der **Flughafen Stuttgart** ist ausgezeichnet mit dem PKW erreichbar, da er direkt an der **Autobahn A8 (Karlsruhe – München)** liegt. Die Flughafen-Abfahrt ist klar beschildert. Da die A8 die zentrale Achse im Süden ist, kann es zu Stoßzeiten, insbesondere an der Stuttgarter Stadtgrenze, zu Verzögerungen kommen. Als Alternativen stehen die Bundesstraßen **B27** oder **B313** zur Verfügung. Beachten Sie hierfür bitte die aktuellen Verkehrsmeldungen am Reisetag und planen Sie einen großzügigen Zeitpuffer ein.
Geschätzte Fahrzeiten
Unter normalen Bedingungen (ohne Stau) können Sie mit folgenden ungefähren Fahrzeiten rechnen:
- München nach Stuttgart Flughafen: 218 km, ca. 2 Stunden 20 Minuten
- Aalen nach Stuttgart Flughafen: 85 km, ca. 1 Stunde 16 Minuten
- Heilbronn nach Stuttgart Flughafen: 70 km, ca. 1 Stunde 00 Minuten
- Pforzheim nach Stuttgart Flughafen: 50 km, ca. 45 Minuten
- Ludwigsburg nach Stuttgart Flughafen: 40 km, ca. 40 Minuten
Zusätzliche Wichtige Hinweise für Deutschland
Auch wenn Sie die nachfolgenden Vorschriften eventuell kennen, ist deren Einhaltung essenziell. Wir möchten daher noch einmal auf folgende wichtige Punkte aufmerksam machen:
Warnweste und Warndreieck
Seit 2014 ist es in Deutschland Pflicht, mindestens eine **Warnweste** pro Fahrzeug mitzuführen. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne muss diese angelegt werden, bevor Sie das Warndreieck zur Sicherung der Unfallstelle aufstellen. Das Warndreieck selbst muss ebenfalls mitgeführt werden.
Verbot von Blitzerwarnern
Jegliche technischen Geräte, die dazu dienen, die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (Radarfallen) zu melden, sind in Deutschland **strengstens untersagt**. Dies schließt auch die Zusatzfunktionen in Navigationsgeräten (wie TomTom) sowie Handy-Apps ein. Die entsprechende Funktion muss vor Fahrtantritt deaktiviert werden, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
